Häufige Fragen & Antworten zur Bezuschussung durch die jeweiligen Krankenversicherungen
1. Welche der Kurse sind als Präventionskurse für Entspannung und Stressbewältigung zertifiziert und werden bezuschusst?
Alle Kurse sind von der ZPP zertifiziert und werden in der Regel von allen gesetzlichen Krankenversicherungen bezuschusst.
2. Wie beantrage ich eine Bezuschussung bei meiner Krankenkasse?
Bei allen Kursen möchten die gesetzlichen Krankenkassen vor dem Kurs, von dem Wunsch der Teilnahme kurz informiert werden (Anruf/Mail). Die Krankenversicherungen prüfen dabei, ob der Kurs bei Ihnen gelistet und bezuschusst wird. Sämtliche meiner Kurse sind von allen gesetzlichen Krankenkassen unter den jeweiligen Kursnummern zertifiziert.
3. Benötige ich ein Rezept oder eine Überweisung?
Nein. Sämtliche Kurse haben eine präventive Ausrichtung und benötigen weder ein Rezept noch eine Überweisung.
4. Welche Kursformate gibt es und wie lautet die jeweiligen Kurs ID?
- Autogenes Training, 8 Wochenkurs, Kurs ID: KU-ST-UBP1ZZ
- Autogenes Training, 4 Wochenkurs, Kurs ID: KU-ST-MGPREX
- Autogenes Training, Wochenendkurs (2 Tage a 3,5 Stunden), Kurs ID: KU-ST-K8Q6GG
- Progressive Muskelentspannung, 8 Wochenkurs, Kurs ID: KU-ST-NHZUC6
- Progressive Muskelentspannung, Wochenendkurs (2 Tage a 3,5 Stunden), Kurs ID: KU-ST-Q6Q4M2
5. Wie hoch ist der Zuschuss durch die Krankenkassen?
Da jede Krankenkasse die Höhe des Zuschusses selbst festlegt, bitte ich Sie, sich bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.
Häufig liegt der Zuschuss bei einem Höchstbetrag von ca. 75 EUR.
Manche Krankenkassen gewähren aber auch einen höheren Zuschuss oder bezahlen
die Kurskosten vollständig.
6. Wie ist der Ablauf der Kostenerstattung?
- Sie suchen sich einen passenden Kurs aus.
- Sie informieren Ihre Krankenkasse bzgl. Ihres Teilnahmewunschs. Geben Sie dazu einfach meinen Namen und die Kursnummer-ID an, so dass Ihre Krankenkasse den Kurs in ihrer Datenbank finden kann.
- Sie buchen den Kurs direkt über die Homepage unter: https://www.peter-graeter.de/aktuelle-termine/
- Sie nehmen am Kurs teil.
- Sie erhalten am Ende des Kurses Ihre Teilnahmebescheinigung.
- Sie reichen die von mir ausgestellte Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Die Krankenkasse überweist Ihnen den Kostenzuschuss.
7. Wie oft darf ich bei einem Kurs fehlen?
Die
Krankenkassen bezuschussen nur dann die Kosten des Kurses, wenn Sie mind. 80% der Zeit am Kurs teilgenommen haben. Bei einem Kurs mit 8 Terminen sind
dies mind. 7 Termine.